Einnen würdevollen Transport gewährleisten

Überführungen national

Taktvolle Rücksichtnahme auf die Angehörigen
Überführung innerhalb von Deutschland

Die Überführung eines Leichnams ist für uns Bestatter eine alltägliche Aufgabe. Angehörigen ist es nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer nicht gestattet, den Toten zu überführen. Das Warnemünder Bestattungshaus übernimmt daher die Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort, z.B. vom Krankenhaus, Seniorenheim oder von Zuhause sowie die Fahrt zum Krematorium. Bevor wir diese Leistung erbringen können, muss ein Arzt den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen.